Umfang
Die in diesem Rahmen edierten normativen Quellen liegen vorwiegend im Hausarchiv der Fürsten von Liechtenstein in Wien, einige Stücke befinden sich auch im Mährischen Landesarchiv in Brünn. Bisher wurden insgesamt 166 relevante Stücke (93 Dekrete, Ordnungen und Zirkulare, 73 Instruktionen) ausfindig gemacht. Im liechtensteinischen Hausarchiv lagern diese in den Kartons im Bestand des Herrschaftsarchivs. Die älteste Instruktion datiert vom September 1595, die jüngste vom April 1838.
Im Folgenden sollen die zwei wichtigsten Quellensorten vorgestellt werden:
Instruktionen
In ihrer Funktion als Dienstvorschrift richteten sich Instruktionen an einen bestimmten Beamten einer Herrschaft mit einer meist in Punkte bzw. Absätze gegliederten Auflistung der Rechte und Pflichten.
Die formale Gestaltung war zum Teil abhängig von der Überlieferungsstufe (Konzept, Reinschrift, Ausfertigung oder Abschrift) und war nicht dem Zufall überlassen. Wesentliche Textteile beinahe jeder Instruktion waren Intitulatio, Legitimationsformel, Adressierung, Dispositio (eigentliche Willenserklärung), gelegentlich auch Narratio (Motivation); Ausstellungsort, Datum, Unterfertigung und Siegel waren zumindest in jeder ausgefertigten Instruktion, nicht aber in Konzepten oder Abschriften zwingendes Bestandteil.
Dekrete
Das Dekret diente ebenfalls dazu, den Beamten Anweisungen zu erteilen. Im Gegensatz zu Instruktionen wurden Dekrete allerdings anlassbezogen erlassen, das heißt, sie waren die unmittelbare, normsetzende Reaktionen auf vorherrschende Missstände.
Dekrete eignen sich daher besonders für eine Annäherung an den Alltag der Herrschaftsbeamten. Ein typischer Bestandteil eines Dekrets ist die Narratio, diese wird häufig mit nachdem, demnach, wasmassen oder wegen eingeleitet, danach folgen die eigentlichen Befehle und Anordnungen.